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Freie Fahrt für freie Hände

Seit Februar 2001 erlaubt der Gesetzgeber das Telefonieren während der Autofahrt nur noch mit einer Freisprecheinrichtung.
Ein Auto lenken und gleichzeitig mit dem Handy am Ohr telefonieren ist nach Meinung von Experten ein riskantes Unterfangen. Seit 1.2.2001 ist Autofahrern daher die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn sie das Gerät in die Hand nehmen müssen. Hinter dem Lenkrad darf nur noch dann mit dem Handy in der Hand telefoniert werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, also beispielsweise auf dem Parkplatz oder in einem Stau.
Während der Fahrt sind Gespräche nur noch über eine Freisprecheinrichtung erlaubt. Bei Verstößen droht ein Verwarngeld von 60,-DM. Radfahrer sind mit 30,-DM dabei, denn sie dürfen ebenfalls nicht mehr zum Handy greifen, wenn Sie unterwegs sind.
Die Wahl einer Rufnummer, die Annahme eines Anrufes und das Telefonat selbst dürfen die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht einschränken. Erlaubt ist grundsätzlich die Benutzung eines Headsets mit Kopfhörern, sicherer ist in jedem Fall die Kombination mit einer fest installierten Halterung für das Handy. Komfortabler im Auto telefonieren kann man mit mobilen KFZ-Freisprecheinrichtungen (Plug & Play Sets). Für Vieltelefonierer im Auto empfehlen sich Komfort-Einbausätze die fest installiert werden. Im Vergleich zu den mobilen Lösungen enthalten diese eine aktive Handy-Halterung, ein externes Mikrofon, einen externen Lautsprecher, automatische Radiostummschaltung, meist Außenantenne, ....
(Auszug aus “T-D1 das magazin”)
externe Seiten:
Handy Typen - der verschiedensten Hersteller | www.Handy-Karten.de

Ab 1.4.2004 höhere Strafen
Rechtswidriges Telefonieren wird jetzt mit 40,-€ und einem Punkt in Flensburg bestraft.Fahrradfahrer zahlen jetzt 25,-€.
Wer das Handy in die Hand nimmt, um zum Beispiel die Uhrzeit abzulesen, wird ebenso bestraft wie beim Telefonieren während der Fahrt. Auch im Stand vor der roten Ampel ist der Umgang mit dem Handy nicht erlaubt.

Richtig unangenehm wird es beim Unfall. Versicherer lehnen sehr oft die Schadensregulierung ab.

Inzwischen ist nur noch ein fest eingebautes Handy zu empfehlen.
Immer mehr Gerichte fällen Urteile gegen jede Art von Hantieren mit dem losen Handy im Auto.
Selbst die Bedienung von losen Handys mit integrierter Navigation durch den KFZ-Fahrer ist nicht gestattet.
SMS schreiben oder lesen, Handy als Diktiergerät, ... ist alles nur zur Ablenkung des Fahrers geeignet.
Unterschiedliche Urteile gibt es bisher selbst bei fest eingebauten Handys. So sagen Gerichte ein fest eingebautes Handy sei wie ein Autoradio zu bedienen. Andere Gerichte wieder sehen auch darin eine Ablenkung, so hat ein Handy in der Autohalterung nicht zum tippen einer SMS oder ähnlichem zu dienen. Beide Hände dienen zur Bewältigung der Aufgaben des Fahrers und seiner Fahraufgabe.
Hier ist wohl der Gesetzgeber gefragt, die Heute (Stand 2008) möglichen Geräte in den Autos zu erlauben oder eben auch nicht. Was gehört zur Fahrtätigkeit? Was nicht? Navigationsgerät darf bedient werden, Handy mit Navigation auch? Wo ist der Unterschied zum tippen der SMS? Was wäre mit einem Autoradio inkl. Tetrisspiel? Generell alles per Sprachsteuerung?
(Oben geschriebenes stellt Teils eigene Gedanken dar und ist keinesfalls rechtlich relevant oder zur Nachahmung tauglich)

So teuer wird es ohne Freisprecheinrichtung in anderen Ländern

 

 

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